Beirat für Migration und Integration muss in die Arbeit der städtischen Gremien eingebunden werden
Die Grünen haben in der Stadtratssitzung am 21.01. 2013 den Antrag gestellt, die Geschäftsordnung der Stadt Alzey zu ändern und einen Vertreter des Beirates für Migration zu den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse einzuladen. Einen ähnlichen aber allgemein gefassten Antrag stellte der Beirat in der Ratssitzung im Dezember 2012 (außerdem weitere Anträge zur Integration). Die Ratsmehrheit hatte damals den Antrag der GRÜNEN auf Beratung im Ausschuss Zentrale Dienste und Finanzen abgelehnt. Dieser Antrag des Beirats und die anderen wurden an den Beirat zurück verwiesen. Er solle zunächst selbst ein Integrationskonzept erarbeiten. Dann solle über diesen und die weiteren Anträge des Beirates wieder im Stadtrat diskutiert werden.
Das war eine Verzögerungstaktik und nicht zu akzeptieren. Deshalb wurden die GRÜNEN mit einem eigenen Antrag für den Stadtrat aktiv. Ansonsten wäre das Thema vorerst wieder in der Versenkung verschwunden. Der GRÜNEN-Antrag wurde erwartungsgemäß in den Ausschuss verwiesen. Damit bleibt das Thema aber auf der Tagesordnung.
Was für Außenstehende vielleicht wie ein reichlich feudaler Gunsterweis wirkt, ist nichts anderes als die Verwirklichung eines bereits bestehenden Rechts des Beirates. In der Gemeindeordnung heißt es in § 56 Abs. 6:
„Der Vorsitzende des Beirats für Migration und Integration oder einer seiner Stellvertreter ist berechtigt, bei der Beratung aller Angelegenheiten, die Migration und Integration betreffen, an Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen; Weiteres kann in der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt werden.“
Es geht hier um die Umsetzung einer Selbstverständlichkeit; im Grunde eine Formalie, aber dennoch notwendig, um dem Beirat eine weitgehende Teilnahme zu sichern.
Angelegenheiten, die Migration und Integration betreffen, fangen bei Kindergärten und Schulen an, gehen weiter bei der Sozialpolitik, reichen in den Kulturbereich hinein, in den Sport; die Bauleitplanung gehört dazu, das Einzelhandelskonzept; es geht weiter zur Grund- und Hunde- und sonstiger Steuer und hört beim Friedhofswesen noch lange nicht auf.
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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Alzey
Antrag zur Stadtratssitzung am 21.01. 2013
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Alzey
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1.) Die Geschäftsordnung der Stadt Alzey wird in § 6, Abs. 1, nach Satz 2 ergänzt (kursiv) und erhält folgende Fassung:
§ 6 Teilnahme weiterer Personen an den Sitzungen
(1) An den Sitzungen des Stadtrats können auf Veranlassung des Bürgermeisters Mitarbeiter der Stadtverwaltung teilnehmen. Dies gilt auch für die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Unternehmen, der Eigenbetriebe und im Abwasserbereich der Betriebsführerin.
Der Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration bzw. dessen Vertreter ist berechtigt, an den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Im Rahmen ihrer Aufgaben steht ihm ein Rederecht zu.
Ortsvorsteher, die an den Sitzungen teilnehmen, können im Rahmen des § 22 das Wort ergreifen, jedoch keine Anträge stellen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Beirat die vollständigen Sitzungsunterlagen zuzuleiten.
Begründung:
In der „Satzung der Stadt Alzey über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration“ heißt es in § 1 Abs. 5:
„Die Geschäftsordnung des Stadtrates bestimmt, in welcher Form Mitglieder des Beirates für Migration und Integration im Rahmen seiner Aufgaben an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilnehmen.“
Eine solche Festsetzung steht noch aus und soll mit diesem Beschluss getroffen werden.
Hinweis: Die Formulierung der Ergänzung orientiert sich an der Geschäftsordnung der Stadt Mainz.