Tempo 30 im Mobilitätskonzept beibehalten Verkehrssicherheit und Lärmschutz in Alzey verbessern

Alzey (05.05. 2014)Der Stadtrat hat über die Anregungen und Einwendungen zum Mobilitätskonzept beschlossen. Bürgermeister Burkhard hatte die Verwaltung zwei schwerwiegende Änderungen vorlegen lassen. Die Zielvorstellung, auch auf einigen klassifizierten Straßen (Bundes, Landes- und Kreisstraßen) Tempo-30-Strecken einzuführen und einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Hospitalstraße einzurichten, sollen gestrichen werden.

Das Mobilitätskonzept sieht vor, u.a. in der Römerstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Friedrichstraße, Weinrufstraße eine Höchstsgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Dadurch soll die straßenräumliche Verträglichkeit des Innenstadtrings verbessert werden: durch Verringerung der Lärmbelastung und Emissionen und Verbesserung der Situation für den Fußverkehr sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr.

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich sollte in der Hospitalstraße zwischen Paeseler-Anlage und Wilhelmstraße eingerichtet werden. Durch eine Tempo-20-Regelung sollte den zahlreichen Fußgängern in diesem Bereich das Überqueren der Hospitalstraße besser und sicherer ermöglicht werden.

In der Vorlage des Bürgermeisters wird auf die angeblich ablehnende Haltung des Landesbetriebs Mobilität zu Tempo-30-Regelungen auf klasifizierten Straßen hingewiesen. Man hätte keine Möglichkeit, diese einzuführen. Dem widersprachen die GRÜNEN undforderten, diese Maßnahmen im Konzept beizubehalten. Sie verwiesen auf die Landesregierung, die Tempo-30-Regelungen besser fördern will. Auch der Landtagsabgeordnete und Alzeyer Beigeordnete Sippel verweist auf seiner Homepage darauf. Er unterstützte diese Position des Landes im Stadtrat allerdings nicht.

Die GRÜNEN betonten auch, dass der verkehrsberuhigte Bereich gerade weniger flinken Fußgänger in der stark befahrenen Hospitalstraße das Überqueren der Straße sehr erleichtern würde.

Der Stadtrat folgte jedoch der Vorlage des Bürgermeisters und kippte diese beiden Maßnahmen. Für die GRÜNEN ein bezeichnendes Zurückrudern bei wichtigen verkehrspolitischen Maßnahmen.

Zum Tempo 30 hier der Redebeitrag der GRÜNEN.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Alzey

Stadtratssitzung am 05.05 2014

TOP I / 7: Mobilitätskonzept der Stadt Alzey, Abwägungen (…)

Änderungsantrag:

Die Empfehlungen im Mobilitätskonzept für das Anordnen von Tempo 30 werden als Zielvorstellung alle übernommen. Also auch in der Römerstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Friedrichstraße, Weinrufstraße.


Begründung:

Verkehrssicherheit und Lärmschutz sind der Hintergrund für die Empfehlungen auch für einige klassifizierte Straßen. Im Mobilitätskonzept wird das begründet. Diese Zielvorstellungen sollten nicht voreilig gestrichen werden.

Außerdem: Die Landesregierung spricht sich klar dafür aus, die Möglichkeiten für T30 Strecken zu nutzen. Dies hat sie letztes Jahr in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen erklärt.

Zum Thema Verkehrssicherheit heißt es dort:

„Die Landesregierung hat sich vor allem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dahingehend positioniert, dass bereits heute die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Spielräume zur Einrichtung von Streckenbereichen im Zuge einer Ortsdurchfahrt mit Tempo 30 genutzt werden. (…) Über 700 solcher Regelungen im Zuge klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Rheinland-Pfalz – ohne die Städte – sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass dies tatsächlich auch umgesetzt wird.

Zum Thema Lärmschutz heißt es dort:

„Geschwindigkeitsbeschränkungen können zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.“

Wir haben beim Innenministerium nachgefragt und u.a. zum Thema Lärmschutz mitgeteilt bekommen:

„Zudem wurden mit den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007) Regelungen geschaffen, die im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung Rechnung tragen und den weiteren fachlichen Rahmen darstellen.

Insofern setzt sich die Landesregierung auch für die Thematik des Lärms dafür ein, dass dieser zur Verfügung stehende rechtliche Rahmen auch genutzt wird und jeweils eine entsprechende Prüfung erfolgt. Sie ist von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde – hier: bei der Stadtverwaltung Alzey – als „Herrin des Verfahrens“ nach StVO durchzuführen. In dieser Anhörung sind insbesondere die betroffene Straßenbaubehörde sowie die örtlich zuständige Polizeidienststelle anzuhören.

Inwieweit dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen auch auf klassifizierten Straßen von Alzey möglich ist, wäre anschließend von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt zu bewerten und zu entscheiden.“

Abschließend ein Zitat aus einer Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Sippel auf seiner Homepage:

„Das Landesregierung von Rheinland-Pfalz will die Kommunen bei der Umsetzung von Tempo-30-Regelungen in viel befahrenen innerörtlichen Durchgangsstraßen unterstützen, um den Lärmschutz zu verbessern. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) in einer Pressemitteilung. Auf Initiative des Landesumwelt- und des Verkehrsministeriums wurde ein „Runder Tisch“ initiiert, um das Thema Lärmschutz stärker ins Blickfeld zu nehmen.

Schon jetzt könnten die Kommunen nach Aussage der Landesregierung beim Thema Tempo 30 vorhandene Spielräume nutzen, wenn die Lärmgrenzwerte von 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) in der Nacht überschritten werden und mit der Tempobremse eine deutliche Lärmreduzierung zu erreichen sei. Erforderlich sei hierfür eine vorangehende Lärmmessung und die Anordnung der

Straßenverkehrsbehörde.“


Die Lärmkartierung des Landes weist in Alzey u.a. für die Weinrufstraße und die Römerstraße eine Lärmbelastung von 70 bis 75 dB/A nach.

In der Ernst-Ludwig-Straße befinden sich zwei Schulen, eine Schulturnhalle und zwei Verwaltungsgebäude, der Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule führt über die Ernst-Ludwig-Straße.

Alleine aus diesen Gründen sollten die Empfehlungen des Mobilitätskonzeptes zu T30-Regelungen insgesamt übernommen werden.

(Detlev Neumann)