GRÜNE wollen Tätigkeitsbericht des Klimaschutzbeauftragten

Alzey (neu) – Die Fraktion der GRÜNEN im Stadtrat hat beantragt, dass der Klimaschutzbeauftragte der Stadt einen jährlichen schriftlichen Tätigkeitsbericht vorlegt. Damit sollen die Maßnahmen zusammengefasst und bewertet werden, die im Zuge der Umsetzung des Alzeyer Energie- und Klimakonzeptes (EKK) durchgeführt wurden. Da die Stelle des Klimaschutzbeauftragten zunächst bis Ende 2015 befristet ist, hatte Bürgermeister Burkhard vorgeschlagen, einen solchen Bericht im Jahr 2015 vorzulegen. Da dies formal richtig ist und noch keine Verlängerung der Stelle erfolgt ist, stimmten die Grünen dem zu. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die Grünen befürworten, dass diese Stelle weitergeführt wird. Das Gegenteil ließ die CDU durchblicken. Sie verwies auf den künftigen Klimaschutzmanager des Kreises, der auch für Alzey zuständig sei. Es wird allerdings schon aus Kapazitätsgründen kaum möglich sein, die spezifischen Aufgaben auf Kreisebene mitzubearbeiten, die sich durch das Alzeyer Klimaschutzkonzept ergeben. Das müsse schon ein lokaler Klimaschutzbeauftragter passgenau für Alzeyer Projekte leisten. Die Grünen gehen davon aus, dass auch eine Verlängerung der Stelle gefördert werden kann.
Im übrigen könne man nur den Kopf schütteln, wenn man sieht, dass gute Studien erarbeitet und Konzepte beschlossen werden, die in die richtige Richtung weisen wie das Mobilitätskonzept oder das EKK, und gleich hinterher versucht wird, das alles wieder auszuhebeln.

Im Folgenden der Antragstext und der Redebeitrag im Stadtrat

Antrag:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Alzey
Stadtratssitzung am 19.01 2015
TOP I/3
Energie- und Klimakonzept für Alzey – Bericht des Klimaschutzbeauftragten

Beschlussvorschlag
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Alzey wird beauftragt dem Stadtrat ab 2015 jährlich, möglichst im Frühjahr, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
Darin sollen die bisherigen Aktivitäten aufgelistet, die Ergebnisse der Arbeit dargestellt, die Erfolge benannt und auf eventuelle Schwierigkeiten bei der Durchführung von Aktivitäten hingewiesen werden. Auch die kurz- und mittelfristig geplanten Maßnahmen sollen erläutert werden. In Anlehnung an das Energie- und Klimakonzept für Alzey (EKK) sollte geprüft werden, wie sich diese Maßnahmen auf die Ziele zur Reduzierung der Treibhausgase ausgewirkt haben. Auch Maßnahmen externer Akteure, wie z.B. der Ausbau von Wind- und Solarenergie oder Dämmungen von Gebäuden, sollen berücksichtigt werden. Dabei soll eine Einordnung der Reduktionsziele anhand der drei im EKK dargestellten Szenarien erfolgen.

Begründung:
Seit der Klimaschutzbeauftragte seine Arbeit in Alzey aufgenommen hat, hat er eine ganze Reihe von Aktionen und Maßnahmen durchgeführt (Umrüstung auf LED-Beleuchtung im Rathaus, Gutscheine für Gebäude-Energieberatung, Umweltpädagogik, Puppentheater Umweltkasper). Für das laufende Jahr werden weitere Mittel für die Programme „Kesseltausch“, „Effizienzpumpe“ und „Energiekarawane“ im Haushalt bereitgestellt. Mit dem Bericht wird dem Stadtrat und der Verwaltung ein umfassender Überblick über den Stand der Klimaschutzmaßnahmen gegeben. Es wird aufgezeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, wo Handlungsmöglichkeiten gegeben sind und unter welchen Voraussetzungen diese Maßnahmen umgesetzt werden können.

Redebeitrag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Alzey
Stadtratssitzung am 19.01 2015
TOP I/3 jährlicher Bericht des Klimaschutzbeauftragten

Am 26. März 2012 hat der Stadtrat das Energie- und Klimaschutzkonzept beschlossen. Gleichzeitig wurden zusammen mit der Stadt Kirchheimbolanden Zuschüsse für die Stelle des Klimaschutzbeauftragten beim BMU beantragt. Im November 2012 erhielt die Stadt dann grünes Licht vom Projektträger in Jülich.
Am 18. März 2013 hat der Stadtrat der Zweckvereinbarung mit Kirchheimbolanden zugestimmt.
In dieser Vereinbarung sind die Aufgaben und Funktionen des Klimaschutzbeauftragten klar definiert. Ich zitiere hier mal die wichtigsten Passagen aus dem Vertrag:
1. Klimaschutzkonzept umsetzen und fortschreiben, Maßnahmen initiieren, Finanzierung sicherstellen
2. Entwicklung und Begleitung eines Energiemanagements bzw. Monitorings und Controllings (Datenerhebung, -auswertung, Zielerreichung)
3. Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Förderberatung
4. Aufbau und Pflege von Netzwerken (Energieversorger, Handwerker, Presse, Arbeitskreis Klimaschutz, Kirchen, Schulen usw.)
Das Ganze liegt mittlerweile schon zwei Jahre zurück. Und angesichts des ambitionierten Ziels der Stadt die CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 zu senken, ist eine jährliche Bestandsaufnahme eine sinnvolle und wichtig Information des Stadtrates.
Außerdem ist es wichtig, das Thema immer wieder öffentlich zu behandeln und in den Fokus der Aufmerksamkeit zu stellen. Denn das Langzeitproblem rückt angesichts großer tagesaktueller Probleme und Schlagzeilen leicht in den Hintergrund. Es ist aber wichtig, das Thema auf der Tagesordnung zu halten.
Einige bisherige Maßnahmen des Klimaschutzbeauftragten haben wir in unserem Antrag schon genannt.

Für das laufende Jahr werden Mittel für die Programme „Kesseltausch“, „Effizienzpumpe“ und „Energiekarawane“ im Haushalt bereitgestellt. Hier ist es sicher nicht nur für uns interessant Näheres zu erfahren. Gerade vom Projekt Energiekarawane versprechen wir uns Einiges.

Bei diesem Jahresbericht muss es aber auch darum gehen, zu ermitteln, wie sich eigene Maßnahmen und Aktivitäten externer Akteure auf die CO2-Emissionen auswirken. Da müssen z.B. folgende Fragen beantwortet werden:

Wie viele Windkraftanlagen mit welcher Leistung sind seit der Verabschiedung des EKK hinzu gekommen? Wie viele neue Photovoltaikanlagen sind seither in Betrieb gegangen? Dies kann die erp beantworten. Wie sind wir im Bereich Gebäudedämmung voran gekommen? Hier kann vielleicht der Energieberater der Verbraucherzentrale, der regelmäßig in der Kreisverwaltung tätig ist, Auskunft geben, oder Handwerksbetriebe, die in diesem Bereich arbeiten. Im Klimaschutzkonzept sind ja im Sektor private Haushalte 8 Maßnahmen aufgelistet.

Es geht also um die Verifizierung und Evaluierung erfolgter Maßnahmen, um die Einschätzung, in welchem der drei im Klimaschutzkonzept beschriebenen Szenarien (Trend-, Aktiv- oder Perspektivszenario) wir uns bewegen. Also, wie es in der Zweckvereinbarung ja heißt, die Fortschreibung des Konzepts.

Wir bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag.

Abschließend noch eine Frage zum Thema Beleuchtung der Tiefgarage. Zur Erinnerung: Im Haushalt sind für 2015 Stromkosten von 27.000 Euro angesetzt. Für die Umrüstung von Innenbeleuchtungen können ja über die Kommunalrichtlinie Zuschüsse beantragt werden. Ende der Antragsfrist ist der 31. März. Hier wurde ja im letzten Finanzausschuss zugesagt, Herr Kalmbach würde sich darum kümmern. Wie ist hier der aktuelle Stand?

(Jochen Hinkelmann)